Touristik & Events – der Name ist Programm!

professionelle Organisation aus langjähriger Erfahrung

Reisebedingungen für Veranstaltungs-Leistungen

die folgenden Bestimmungen kommen für sämtliche von Touristik & Events Reisebüro GmbH veranstalteten Reisen, welche unter das Pauschalreisegesetz fallen, zur Anwendung und ergänzen bzw. ersetzen die Angaben der ARB.   

  1. Bei Interesse an einer Pauschalreise erhalten die Reisenden alle wesentlichen Informationen inkl. Standardinformationsblatt und Reisebdingungen vor Abschluß des Pauschalreisevertrags.
  2. Anmeldungen können schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Bei telefonischer Bestellung werden die vorvertraglichen Informationen mündlich erteilt. 
  3. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Anmeldung durch Vertragsdokument bestätigt wird. Dieses beinhaltet die vorvertraglichen Informationen sowie die Reisebedingungen.
  4. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften: der Reiseveranstalter steht dafür ein, Reisende über Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften zu informieren. Jeder Teilnehmer ist allerdings selbst für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich. Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist.
  5. Mit der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Gesamtreisepreises, frühestens jedoch 11 Monate vor Reise-Ende fällig. Die Restzahlung wird  bei Übermittlung der Reiseunterlagen, frühestens 20 Tage vor Reiseantritt fällig.
  6. Programmänderungen sowie Besetzungsänderungen bei Veranstaltungen bilden keinen Grund für eine Stornierung.
  7. Stornierungen müssen schriftlich zu erfolgen. Stornogebühren und deren Höhe sind vom Termin des Einlangens der Stornierung abhängig:
    Bis 45 Tage vor Reiseantritt: keine Stornogebühr
    Ab 45.-30. Tag vor Reiseantritt 25% des Gesamtpreises.
    Ab 29.-20. Tag vor Reiseantritt 40% des Gesamtpreises.
    Ab 19.-10. Tag vor Reiseantritt 60% des Gesamtpreises.
    Ab 9.-4. Tag vor Reiseantritt 80% des Gesamtpreises.
    Ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 100 % des Gesamtpreises.
    Eintrittskarten können nicht storniert werden. Unter Vorbehalt werden diese zum kommissionsweisen Verkauf übernommen. Eine Rückvergütung kann nur in Höhe des durch den Weiterverkauf erzielten Kartenpreises erfolgen.
  8. Der Reisende kann den Pauschalreisevertrag auf eine Person, die alle Vertragsbedingungen erfüllt, übertragen, wenn Touristik & Events Reisebüro GmbH von der Übertragung innerhalb einer angemessenen Frist von 14, mindestens jedoch sieben Tagen vor Beginn der Pauschalreise schriftlich oder per Email in Kenntnis gesetzt wird. Für die Übertragung sind Bearbeitungsgebühren von mind. EUR 45,00 sowie sonstige erforderliche Gebühren, Entgelt und Kosten zu entrichten. 
  9. Nach Abschluss des Pauschalreisevertrages ist eine Preisänderung bis 8 % des Gesamtpreises stets möglich, wenn der Reisende darüber spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise unter Angabe von Gründen für die Preiserhöhung mit einer Berechnung dafür in Kenntnis gesetzt wird. Außerdem ist eine Preiserhöhung stets möglich, wenn sich die Preisänderung unmittelbar aus einer Änderung des Preises für die Personenbeförderung, der Höhe von Steuern und Abgaben sowie von Wechselkursen ergibt. Im Fall einer Preissenkung dürfen tatsächliche Verwaltungsausgaben von der dem Reisenden geschuldeten Erstattung in Abzug gebracht werden.
  10. Ist Touristik & Events Reisebüro GmbH gezwungen, eine wesentliche Reiseleistung erheblich zu ändern oder den Reisepreis um mehr als 8 % zu erhöhen, kann der Reisende innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntgabe der Änderung zustimmen oder vom Vertrag ohne Zahlung einer Entschädigung zurücktreten. 
  11. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Entschädigung zurücktreten, wenn er nachweist, dass am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare oder außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen. In diesem Fall hat der Reisende Anspruch auf Rückerstattung der bereits getätigten Zahlungen, jedoch keinen Anspruch auf Entschädigungen.
  12. Touristik & Events Reisebüro GmbH kann vor Beginn der Pauschalreise gegen volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, aber ohne Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und die Rücktrittserklärung dem Reisenden 20 Tage (bei Reisen von mehr als sechs Tagen) bzw. 7 Tage (bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen) bzw. 48 Stunden (bei Reisen weniger als zwei Tage) vor Beginn der Pauschalreise zugeht. Gleichfalls besteht die Möglichkeit eines Rücktritts aufgrund unvermeidbarer und ausser-gewöhnlicher Umstände, welche die Erfüllung des Vertrags hindern. Die Rücktrittserklärung an den Reisenden erfolgt hier unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der  Pauschalreise. 
  13. Touristik & Events Reisebüro GmbH ist für die Erbringung aller im Pauschalreisevertrag vereinbarten Leistungen verantwortlich.
  14. Der Reisende verpflichtet sich, jede Vertragswidrigkeit und sonstigen Mangel in der Erfüllung des Vertrages, die er während der Erbringung der im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reiseleistung wahrnimmt, unverzüglich mitzuteilen. Dies ändert grundsätzlich nichts an den Gewährleistungsansprüchen des Reisenden. Eine Verletzung der Rügeobliegenheit kann aber dem Reisenden als Mitverschulden angerechnet werden und insofern allfällige Schadenersatzansprüche schmälern. 
  15. Wird eine Vertragsleistung mangelhaft erbracht, wird sich Touristik & Events Reisebüro GmbH bemühen, die Vertragswidrigkeit zu beheben. Kann ein erheblicher Teil der vereinbarten Reiseleitungen nicht vertragsgemäß erbracht werden, so wird Touristik & Events Reisebüro GmbH dem Reisenden ohne Mehrkosten für diesen eine angemessene andere Vorkehrung zur Fortsetzung der Pauschalreise anbieten. Führt die mangelhafte Erbringung der Vertragsleistung oder die getroffene Vorkehrung zu einer geringeren Qualität der Pauschalreise, hat der Reisende Anspruch auf eine angemessene Preisminderung. 
  16. Hat eine Vertragswidrigkeit erhebliche Auswirkungen auf die Durchführung der Pauschalreise und behebt Touristik & Events Reisebüro GmbH diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. 
  17. Ausschluss und Verjährung: Kunde und Reiseveranstalter vereinbaren für vertragliche Ansprüche des Reisenden eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit jenem Datum, an dem die Reise nach Vertrag enden sollte. 
  18. Streitschlichtung: Touristik & Events Reisebüro GmbH entscheidet über eine Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren im Einzelfall.
  19. Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Salzburg  
  20. Der Reisepreis enthält keine Reiseversicherung. Der Abschluss einer Reise-Versicherung wird empfohlen.
  21. Kundengeldabsicherung gemäß Pauschalreiseverordnung-PRV: Touristik & Events Reisebüro GmbH, GISA-Zahl 17910286, Gewerbeinformationssystem Austria, Bundesministerium Digitalisierung und Wirtschaftsstandort. Kundengelder sind abgesichert.  Der Abwickler steht gemäß den Vorgaben der Pauschalreiseverordnung unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH, Ferstelgasse 6, 1090 Wien, 24-Stunden-Notfallnummer: Tel.: +43/1/361907744, Fax: +43/1/361907725, email: abwicklung@tourismusversicherung.at. Im Insolvenzfall sind Ansprüche innerhalb von 8 Wochen beim Abwickler zu melden.